Das Bundesjugendkuratorium
Als Sachverständigengremium mit bis zu 15 Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft berät das Bundesjugendkuratorium (BJK) die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dabei werden junge Menschen in geeigneter Weise in die Beratungen einbezogen.
Die Beratungsergebnisse des BJK werden der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der (Fach-)Öffentlichkeit in Form von Positionspapieren und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Mitglieder, die Aufgaben und die erarbeiteten Positionspapiere und Stellungnahmen des BJK.